Mit der politischen Wende wurden große Teile des industriellen Zentrums Mitteldeutschlands von privaten Investoren übernommen. Der betriebliche Brandschutz, der zu DDR-Zeiten noch Aufgabe des Staates war, musste diesen Schritt ebenfalls meistern. Die Werkfeuerwehren wurden mit komplexeren Aufgabenstellungen, neuen Wirtschaftsstrukturen und natürlich veränderten organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Zahlreiche Rechtsvorschriften des Landes galt es zu erstellen und an die neuen Anforderungen anzupassen. Es fehlte eine vermittelnde Instanz, die die Interessen der Werkfeuerwehren gegenüber Behörden und Organisationen vertrat und für Probleme im betrieblichen Brandschutz sensibilisierte. Diese Instanz übernahm der Werkfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt mit seiner Gründung 1992. Seither vertritt er die Interessen der Werkfeuerwehren und deren Mitglieder gegenüber Behörden und anderen Organisationen. Seine Aufgaben und Ziele sind:

  • Schaffung einer Einrichtung zur Interessenvertretung der Werkfeuerwehren und deren Mitglieder gegenüber Behörden und anderen Organisationen;
  • Organisation eines regen Erfahrungsaustausches;
  • Förderung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung des Brandschutzes;
  • Förderung der Ausbildung im Brandschutz;
  • Vertretung der Interessen der Mitglieder bei der Erarbeitung von Gesetzen, Vorschriften und Regelwerken, die den Brandschutz betreffen.

Heute zählt der Verband 19 Werkfeuerwehren, die sich regelmäßig zweimal jährlich treffen, um aktuelle Entwicklungen und Ereignisse auszutauschen und zu diskutieren. Ebenfalls zwei Mal im Jahr vertritt ein Vorstandsmitglied die Interessen der Werkfeuerwehren Sachsen-Anhalts in den Tagungen des gesamtdeutschen Werkfeuerwehrverbandes. Außerhalb dieser Veranstaltungen werden Neuigkeiten auf Bundes- und Länderebene per E-Mail an alle Verbandsmitglieder kommuniziert.